Fachbereich

Landschaftsplanung

Bei der Projektierung und Umsetzung von Bauvorhaben ist der Bauherr verpflichtet, Eingriffe in Natur und Landschaft zu vermeiden bzw.
unvermeidbare Eingriffe auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren und diese an anderen Stellen auszugleichen. Im Rahmen unserer landschaftsplanerischen Leistungen sind diese Aspekte zu beachten. Wir arbeiten daher von Anbeginn der Maßnahme eng mit den zuständigen Naturschutz- und Genehmigungsbehörden zusammen. Das sichert die Genehmigungsfähigkeit des Projektes und ein optimales Genehmigungsverfahren.

Zu unseren Leistungen zählen Umweltverträglichkeitsstudien (UVS), das Erstellen von Unterlagen für das Scoping und zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), das Erarbeiten von Landschaftspflegerischen Begleitplänen (LBP) und die konkrete Ausführungsplanung von Kompensationsmaßnahmen (LAP), z.B. in Form von Pflanzplänen. Bei Eingriffen in oder in der Nähe von Schutzgebieten prüfen wir die Verträglichkeit der Bauprojekte mit den Schützgütern bzw. den festgelegten Schutzzielen. Im Falle von NATURA 2000-Gebieten umfasst dies auch die entsprechenden FFH- bzw. SPA- Gebiete.
Darüber hinaus betreuen wir die Ausführung der geplanten Maßnahmen bauleitend im Rahmen einer ökologischen Bauüberwachung.